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Erstattung Lagerwertverluste

Erstattung von Lagerwertverlusten für Apotheken

Tillotts Pharma GmbH übernimmt für Apotheken – aus Kulanz – jeweils 100 % der entstandenen Lagerwertverluste für die von Tillotts im deutschen Markt vertriebenen Produkte. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Bedingungen.

Bedingungen zum Lagerwertverlustausgleich:

  • Lagerwertverluste können erst nach Preisänderung (jeweils zum 01./15. eines Monats) geltend gemacht werden.
  • Bei Lagerwertverlusten unter dem Betrag von 5,00 € netto, bündeln Sie bitte die Forderungen und reichen Sie diese erst dann ein, wenn ein Lagerwertverlust von mindestens 5,00 € netto erreicht ist.

Einreichung der Lagerwertverluste:

  • Bitte stellen Sie eine Forderung über den Betrag Ihres Netto-Lagerwertverlustes aus und fügen Sie als Beleg einen entsprechenden Ausdruck aus dem Warenwirtschaftssystem Ihrer Apotheke bei.
  • Sie können Ihren Lagerwertverlust per Email bei uns einreichen: invoice-de@tillotts.com
  • Sollte eine Einreichung per Email nicht möglich sein, können Sie uns Ihren Lagerwertverlust auch per Fax (030/991948310) oder Post senden.
    Anschrift:
    Tillotts Pharma GmbH
    Kurfürstendamm 170
    10707 Berlin

Bewilligte Lagerwertverluste werden in der Regel am Ende eines Quartals ausgeglichen.
Sobald Ihre Anfrage bearbeitet wurde, senden wir Ihnen postalisch eine Gutschrift zu.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, bitte nutzen Sie dafür ebenfalls die oben genannte Email-Adresse (invoice-de@tillotts.com).

Mit freundlichen Grüßen,

TILLOTTS PHARMA GmbH

Stand 09/2022

Erstattung Lagerwertverluste

18/10/2022